Leistungsspektrum

 

Die Leistungen der Hausverwaltung Uwe Fischer

Wir verwalten ausschließlich Wohnungseigentümergemeinschaften lt. dem Wohnungseigentümergesetz. Unsere Leistungen richten sich im Wesentlichen nach dem § 27 Wohnungseigentümergesetz.

Diese umfassen u. a. folgende Aufgaben:

  • Einberufung von Eigentümerversammlungen und Durchführung der Versammlung
  • Umsetzung und Durchsetzung der gefassten Beschlüsse
  • Erforderliche Maßnahmen zur ordnungsgemäßen Instandhaltung einleiten
  • Angebote einholen und überprüfen
  • Aufträge an die Handwerksfirmen erteilen und beaufsichtigen
  • Rechnungen auf Richtigkeit überprüfen und begleichen
  • Verwalten der gemeinschaftlichen Gelder
  • Überwachen der Zahlungseingänge und Zahlungsrückstände mahnen
  • Durchführung der Buchführung
  • Erstellen der Heiz- und Hauskostenabrechnungen

Nachdem wir ausgebildetes Personal aus dem Sozialversicherungswesen in unserer Firma beschäftigen, können wir auch zusätzlich
kostengünstig folgende Leistungen anbieten:

  • An- und Abmeldungen von Aushilfen
  • Führen der Lohnkonten, Erstellen der Lohnabrechnungen und Lohnsteueranmeldungen

Die Haus- und Nebenkostenabrechnungen erstellen wir mit einem speziellen Abrechnungsprogramm der Firma Hauffe, welches ständig an
die neuen gesetzlichen Erfordernisse und Bestimmungen angepasst wird. So z. B. die Umstellung auf die Anforderungen des BGH-Urteils V ZR 44/09.

Die Löhne werden mit einem speziellen Programm der Firma DATA-LINE abgerechnet.

Die Höhe der Verwaltervergütung ist individuell und richtet sich je nach Größe, Alter und Ausstattung des jeweiligen Objektes, sowie nach
der zweiten Berechnungsverordnung.

Die Verwaltergebühren müssen in jedem einzelnen Fall separat verhandelt werden. Dies gilt auch für Leistungen, die nicht unter die ordnungsgemäße Verwaltung fallen.